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September 2022

Sehr geehrte Damen und Herren],
in vielen Bundesländern sind die Sommerferien zu Ende und der Alltag ist wieder eingekehrt. Aber nach dem Urlaub gibt es die üblichen oder neuen Reise-Mitbringsel.

Bei den Kindern sind es gerne mal die Läuse aus dem Ferienlager. Aber es kann genauso gut ein Sonnenbrand oder ein lästiger Insektenstich sein. Das alles sind harmlose Mitbringsel. Richtig anstrengen wird es bei Madenwürmern, Scabies oder Reisedurchfall. Für diese Fälle können wir Ihnen unsere Ratgeber empfehlen. Weiter Unten finden Sie den entsprechenden Beitrag.

Natürlich gib es auch die neuen Mitbringsel – Die Corona-Infektion. Aber hier hoffen wir alle, dass dies an uns vorbei geht. Jetzt startet auch wieder die Kongress Saison und wir werden Sie hoffentlich irgendwo in Deutschland oder Österreich treffen.

Wir freuen uns Sie mal wieder persönlich zu sehen
Bianca Köhler-Schweikart – beratende Hebamme
Dr. Dirk Schilling – Leiter Marketing Hebamme
Aktuell aus der Redaktion
Häufig gefragt | Lactobacillus ist doch gleich Lactobacillus – oder?

Wir werden immer wieder gefragt, ob der Lactobacillus aus Produkt A (z. B. BiGaia*) mit dem aus Produkt B (z. B. LGG Kapseln*) vergleichbar ist. Oder was denn da der Unterschied ist. Dazu ist es hilfreich, das große Reich der kleinsten Lebewesen besser zu verstehen.

Probiotika sind Bakterien oder Hefen. Sie überstehen die Magen-Darm-Passage und können einen positiven Einfluss auf unseren Organismus ausüben. Heute heißen Probiotika offiziell „Nahrungsergänzungsmittel mit Mikroorganismen“. Bereits hier sieht man, dass sicherlich eine Hefe und ein Milchsäurebakterium nicht das gleiche sind.

Die Ordnung der Lactobakterien (Milchsäurebakterien) wurde 2020 in 25 Gattungen mit insgesamt 250 Arten neu unterteilt. Die Eigenschaften der Arten in sich sind so vielfältig, dass man sie auch noch weiter in Stämme unterteilen kann. Alle Stämme sind in Datenbänken registriert und daher stammt auch die Nummer am Ende der Bezeichnung.

Lactobacillen und Bifidobakterien als unterschiedliche Gruppen kennt jeder noch, aber dass es bei den Lactobacillen (Milchsäurebakterien) viele verschiede mit ganz unterschiedlichen Eigenschaften gibt ist nicht jedem Bewusst.

Jeder Stamm hat Eigenschaften, die für Ihn einzigartig sind. Daher muss man bei Vergleichen immer den Stamm betrachten und nicht die Obergruppe. Vergleichen wir das ganze Mal mit Hunden:

Mit wem wollen Sie lieber spielen?

Durch dieses einfache Bild sollte jedem klar sein, dass man einen „Kampf“-Hund und einen „englischen Schoß“-Hund nicht miteinander vergleichen kann.

Bei einem Vergleich der Probiotika L. rhamnosus ATCC 53103 (LGG®) und L. reutei DSM 17938 (BiGaia®) würde es für den Darm bedeuten, dass der eine die Darmbewegung hemmt und der andere sie stimuliert. Die beiden sind also so gleich wie Apfel und Birne.

Alle Probiotika haben durch die Definition „Probiotikum“ das Problem, dass Sie als Produkt mit dem Status Nahrungsergänzungsmittel, keine gesundheitsbezogenen Aussagen in der Kommunikation zum Endverbrauchen haben dürfen.
Kurz gesagt: „Bakterium X hilft bei Reizdarm“ wäre eine verbotene gesundheitsbezogene Aussage und kann gerichtlich verboten werden. Aber nichtsdestotrotz kann ein bestimmtes Probiotikum, betrachtet auf der Ebene des Stammes, in einer Studie konkrete Effekte gezeigt haben. Aber nur wenn diese Effekte durch die Europäische Behörde akzeptiert und verkündet sind, darf man damit auch werben. Bei Arzneimittel ist das aber wieder anders, denn ein Arzneimitteln hat eine zugelassene Anwendung, hier wäre also „Bakterium X hilft bei Reizdarm“ erlaubt. Alles sehr verwirrend und sicherlich für Fachkreise und Endverbraucher sehr schwer zu verstehen.

Fazit für Sie: Fragen Sie immer nach dem Status des Probiotikums und lassen Sie sich Studien auf der Stammebene zeigen. Nur dann können Sie ein Probiotikum richtig bewerten.


* Wir haben hier bewusst zwei Produkte von uns genannt, damit wir nicht nachgesagt bekommen, dass wir Produkte von anderen Firmen schlecht machen.

consilium Hebamme – das pinard zum Nachlesen
Das erste Kongressheft ist da!


Sie konnten nicht beim pinard dabei sein? Macht nichts: Wir wollen die Inhalte der Vorträge jetzt für alle Hebammen zugänglich machen.

Das Heft ist fertig und wir staunen: Mit all dem Wissen der Vorträge ist es erheblich umfangreicher geworden als geplant. 48 Seiten Berichte, Fakten und Empfehlungen warten auf Sie. Wenn Sie das Heft noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bei uns und wir senden Ihnen das Heft bequem nach Hause.

Auch die nächsten Ausgaben der Reihe consilium Hebamme sind schon in der Bearbeitung, freuen Sie sich als auf Ihre Post.
Ist praktisch und hilft
Unser Muster-Abo für Hebammen

Hefepilze sind in unserer Umwelt allgegenwärtig. So ist der weiße Hefepilz Candida albicans ein häufiger und meist völlig harmloser Bewohner in unserem Mund oder Darm. Unser Immunsystem hält ihn normalerweise „in Schach“.

Säuglinge sind allerdings in den ersten Lebenswochen anfällig gegenüber Candida, da ihr Immunsystem sich erst nach der Geburt allmählich ausbildet.

Viele Babys plagen sich deshalb schon in den ersten Lebenswochen und -monaten mit einer Infektion durch Candida im Mundraum oder im Windelbereich herum. Beide Erkrankungen – Mundsoor und Windelsoor genannt – treten zudem oft zusammen auf. Dieser, über die Jahre hinweg gewachsene Ratgeber kann Eltern beim Erkennen und Behandeln von Soor helfen.
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* Eine Online-Registrierung ist erforderlich.
Reviews vom Fach – für Sie gelesen
Verbraucherschützer nehmen die sozialen Medien im Bezug auf die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel unter die Lupe

In sozialen Medien werden Nahrungsergänzungsmittel häufig mit Gesundheitsversprechen, sogenannten Health Claims, beworben. Die Aussagen sind aber in vielen Fällen rechtlich nicht korrekt. Das hat der Lebensmittelbericht 2021 gezeigt, den das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg kürzlich vorgelegt hat.

Gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel müssen stimmen und dürfen den Verbraucher nicht täuschen. Das regelt in der Europäischen Union die Health-Claims-Verordnung. Es sind nur Angaben erlaubt, die eine wissenschaftliche Prüfung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestanden haben und von der EU-Kommission zugelassen worden sind.

Diese Vorgaben gelten auch für die Werbung in sozialen Medien – für die Lebensmittelunternehmen selbst, aber auch für beauftragte Influencerinnen und Influencer. Beim Influencer-Marketing (influence = beeinflussen) werden in sozialen Netzwerken aktive Personen mit großer Reichweite für Werbezwecke eingesetzt.

Instagram ist eine Plattform, die von etwa jedem dritten Deutschen aktiv genutzt wird. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart nahm die Instagram-Profile von 38 Betrieben aus dem Raum Stuttgart und Tübingen unter die Lupe. Der Fokus lag auf „Posts“, bei denen es sich um dauerhaft zugängliche Bilder und Videos, meist mit Text, handelt. In knapp 5.000 „Posts“ wurden 965 gesundheitsbezogene Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln identifiziert, von denen etwa 39 Prozent als nicht zulässig eingestuft wurden.

Zusätzlich prüften die Verbraucherschützer 68 Influencerinnen und Influencer im Bereich Fitness, Beauty, Yoga, alternative Medizin und Ernährungsberatung. Sie schauten sich ihre „Storys“ an, über die Bilder und Videosequenzen für 24 Stunden geteilt werden. Bei 565 Storys wurden zwar nur 44 Health Claims identifiziert, von denen aber 90 Prozent nicht rechtmäßig waren.

Offenbar gewinnt die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel auf Instagram an Bedeutung, was nach diesem Bericht hinsichtlich gesundheitsbezogener Aussagen sehr kritisch zu sehen ist. „Ich empfehle den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich nicht durch übertriebene Wirkungsbehauptungen im Internet täuschen zu lassen“, warnt der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten und in Kapseln, Ampullen oder Tabletten dosiert sind. Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt, kann auf eine Nahrungsergänzung verzichten. Jedoch ist für bestimmte Gruppen die Einnahme einzelner Nährstoffe nach Rücksprache mit dem Arzt sinnvoll, da sie einen höheren Bedarf haben und über die Nahrung nicht ausreichend versorgt sind. Dazu zählen ältere auch Schwangere und Stillende.


Weitere Informationen:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Jahresbericht 2021 (Stand: Juli 2022)

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart,
Bewährt bei Pädia
Unsere Ratgeber – jetzt alle Themen auf einen Blick

Inzwischen Inzwischen haben wir 64 verschiedene Themen als Ratgeber im Angebot. Und Weitere sind bereits in der Erstellung. Für den besten Überblick haben wir jetzt alle behandelten Themen auf einer kleinen Karte vereint.

So sehen Sie oder Ihre Kundinnen sofort, was Ihnen noch fehlt. Noch einfacher ist auch der Zugang zum nützlichen Praxiswissen über einen QR-Code geworden.

Bestellen Sie gleich ansprechende Karte für Ihre Praxis oder zur Abgabe
Übersicht der Patienten-Ratgeber
Berlin, Berlin, Berlin – wir fahren nach Berlin!


Seit dem 1. September ist das Programm des 17. Deutschen Hebammen-Kongresses auf der Homepage veröffentlicht. Wir sind gespannt, was noch alles in das Programm aufgenommen wird und wir werden uns online regelmäßig auf dem Laufenden halten. Schauen Sie doch auch mal vorbei.
Weitere Informationen

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Weitere Informationen zum Präparat

Auf Tour – Fortbildungen und Events

Seit dem letzten Newsletter waren wir auf verschiedenen Veranstaltungen.
>> Landestagung Nordrhein-Westfalen
Endlich gab es wieder eine Landestagung in NRW. Natürlich waren wir wieder dabei und haben viele von Ihnen am Stand getroffen.

Unsere Hebammen Frau Köhler-Schweikart und Frau Bickel bedanken sich bei allen, die sie am Stand besucht haben. Unsere Muster und Service-Materialen waren wie immer gefragt und sind sehr gut mitgenommen worden. Besonders gut kam die neue Patienten-Ratgeber-Karte an (siehe oben).

Wir freuen uns, Sie irgendwo in Deutschland oder Österreich auf einem Kongress wiederzusehen.
Im Voraus planen
Die nächsten Kongresse
Wir planen für den Herbst zwei eigene Veranstaltungen aus der Reihe consilium Hebamme. Im November sind wir in Sulzbach bei Frankfurt/Main und in Leipzig. Die Anmeldungen erhalten Sie rechtzeitig per Post und/oder E-Mail. Bei den Kongressen, an denen wir als Austeller teilnehmen, bitten wir Sie, die Ankündigungen des jeweiligen Kongressveranstalters zu beachten.
30. SEPTEMBER 2022
Vollversamlung Tirol

Innsbruck (Österreich)
12. OKTOBER 2022
Vollversamlung Oberösterreich

Sipbachzell (Österreich)

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
14. OKTOBER 2022
Vollversamlung Salzburg

Hallwang (Österreich)

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
18. OKTOBER 2022
Vollversamlung Steiermark

Graz (Österreich)

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
18. OKTOBER 2022
Vollversammlung Niederösterreich

Maria Enzersdorf (Österreich)

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
19. OKTOBER 2022
Vollversammlung Kärnten

Oberaichwald (Österreich)

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
25. OKTOBER 2022
Vollversammlung Wien

Wien (Österreich)

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
11. & 12. NOVEMBER 2022
4. Mitteldeutsche Perinatal Tagung

Halle

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
15. NOVEMBER 2022
consilium Hebamme – gelb, schief, abgestillt

Sulzbach bei Frankfurt/Main

ANMELDEN
18. & 19. NOVEMBER 2022
Forum Hebammenarbeit

Mainz

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
30. NOVEMBER 2022
consilium Hebamme – Wochenbett

Leipzig

ANMELDEN
15. - 17. MAI 2023
7. Deutscher Hebammen Kongress – DHV

Berlin

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
17. FEBRUAR 2024
pinard

Bonn

Anmeldung ab Frühjahr/Sommer 2023
Fortbildung consilium Hebamme