Häufig gefragt | Lactobacillus ist doch gleich Lactobacillus – oder?
Wir werden immer wieder gefragt, ob der Lactobacillus aus Produkt A (z. B. BiGaia*) mit dem aus Produkt B (z. B. LGG Kapseln*) vergleichbar ist. Oder was denn da der Unterschied ist. Dazu ist es hilfreich, das große Reich der kleinsten Lebewesen besser zu verstehen.
Probiotika sind Bakterien oder Hefen. Sie überstehen die Magen-Darm-Passage und können einen positiven Einfluss auf unseren Organismus ausüben. Heute heißen Probiotika offiziell „Nahrungsergänzungsmittel mit Mikroorganismen“. Bereits hier sieht man, dass sicherlich eine Hefe und ein Milchsäurebakterium nicht das gleiche sind.
Die Ordnung der Lactobakterien (Milchsäurebakterien) wurde 2020 in 25 Gattungen mit insgesamt 250 Arten neu unterteilt. Die Eigenschaften der Arten in sich sind so vielfältig, dass man sie auch noch weiter in Stämme unterteilen kann. Alle Stämme sind in Datenbänken registriert und daher stammt auch die Nummer am Ende der Bezeichnung.
Lactobacillen und Bifidobakterien als unterschiedliche Gruppen kennt jeder noch, aber dass es bei den Lactobacillen (Milchsäurebakterien) viele verschiede mit ganz unterschiedlichen Eigenschaften gibt ist nicht jedem Bewusst.
Jeder Stamm hat Eigenschaften, die für Ihn einzigartig sind. Daher muss man bei Vergleichen immer den Stamm betrachten und nicht die Obergruppe. Vergleichen wir das ganze Mal mit Hunden:
Mit wem wollen Sie lieber spielen?
Durch dieses einfache Bild sollte jedem klar sein, dass man einen „Kampf“-Hund und einen „englischen Schoß“-Hund nicht miteinander vergleichen kann.
Bei einem Vergleich der Probiotika L. rhamnosus ATCC 53103 (LGG®) und L. reutei DSM 17938 (BiGaia®) würde es für den Darm bedeuten, dass der eine die Darmbewegung hemmt und der andere sie stimuliert. Die beiden sind also so gleich wie Apfel und Birne.
Alle Probiotika haben durch die Definition „Probiotikum“ das Problem, dass Sie als Produkt mit dem Status Nahrungsergänzungsmittel, keine gesundheitsbezogenen Aussagen in der Kommunikation zum Endverbrauchen haben dürfen.
Kurz gesagt: „Bakterium X hilft bei Reizdarm“ wäre eine verbotene gesundheitsbezogene Aussage und kann gerichtlich verboten werden. Aber nichtsdestotrotz kann ein bestimmtes Probiotikum, betrachtet auf der Ebene des Stammes, in einer Studie konkrete Effekte gezeigt haben. Aber nur wenn diese Effekte durch die Europäische Behörde akzeptiert und verkündet sind, darf man damit auch werben. Bei Arzneimittel ist das aber wieder anders, denn ein Arzneimitteln hat eine zugelassene Anwendung, hier wäre also „Bakterium X hilft bei Reizdarm“ erlaubt. Alles sehr verwirrend und sicherlich für Fachkreise und Endverbraucher sehr schwer zu verstehen.
Fazit für Sie: Fragen Sie immer nach dem Status des Probiotikums und lassen Sie sich Studien auf der Stammebene zeigen. Nur dann können Sie ein Probiotikum richtig bewerten.
* Wir haben hier bewusst zwei Produkte von uns genannt, damit wir nicht nachgesagt bekommen, dass wir Produkte von anderen Firmen schlecht machen.