November 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

die letzten Blätter fallen und Weihnachten naht. Erinnern Sie sich noch an unseren schönen Adventskalender aus dem Vorjahr? Auch dieses Jahr möchten wir Ihnen die Wartezeit versüßen und haben wieder Türchen mit vielen Überraschungen vorbereitet. Erfahren Sie unten mehr darüber.

Auch im neuen Jahr soll es Ihnen bei Pädia an nichts fehlen: So planen wir schon auf das Genaueste unsere beliebten Fortbildungen der Reihe consilium Hebamme sowie weitere Sonderhefte mit spannenden Themen und wichtigen Informationen. Nach diesem schnelllebigen Jahr wird es bestimmt auch Neuerungen geben, die bis jetzt noch keiner erwartet.
Viele externe Kongresse werden wir besuchen – in Deutschland aber auch in Österreich und natürlich freuen wir uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen.

Doch jetzt schauen Sie erst einmal in Ruhe den Newsletter durch und genießen dabei vielleicht gemütlich einen schönen Tee.
Bianca Köhler-Schweikart – beratende Hebamme
Dr. Dirk Schilling – Leiter Marketing Hebamme
Aktuell aus der Redaktion
Entdecken macht Spaß!

Exklusiv für Hebammen haben wir auch dieses Jahr wieder einen digitalen Adventskalender vorbereitet – klassisch mit 24 Türchen und vielen wechselnden Überraschungen. An jedem Vorweihnachtstag ab Dezember können Sie Erbauliches, Nützliches oder Praktisches finden. Viele hochwertige Preise haben wir vorgesehen, die gut in Ihr Zuhause oder in Ihre Praxis passen könnten. Mit einem Klick können Sie an der Verlosung teilnehmen, gleich beim Öffnen oder auch ein paar Tage später.

Schauen Sie gerne schon jetzt auf der Advents-Webseite bei Pädia vorbei und erkunden Sie die lange Liste der Gewinne.

adventskalender.paedia.de
Häufig gefragt
Warum gibt es im Abo keine Muster von …?
Selbst wenn wir wollten, die Abgabe von Mustern im Abo oder am Stand ist unterschiedlich geregelt. Die Gesetzgebung unterscheidet im Wesentlichen nach dem Status des Produktes.

Arzneimittel sind sehr streng reguliert und dürfen auf Kongressen oder Fortbildungen gar nicht abgegeben werden. Hier muss der Hersteller jederzeit belegen können, welcher Empfänger welche Muster von welcher Produkt-Charge erhalten hat. Auch gibt das Gesetz vor, dass niemand mehr als zwei Muster pro Jahr von der kleinsten Packung erhalten darf. Das gilt auch für homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel.

Medizinprodukte werden gesetzlich zwar weniger reglementiert, im täglichen Umgang hat es sich aber bewährt, sie wie Arzneimittel zu handhaben. Sie sind nicht an unseren Ständen als Muster erhältlich und nur gesteuert über ein Abo mit bis zu zwei Mustern pro Jahr.

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem Lebensmittelrecht und sind daher in der Abgabe am Stand möglich. Auch hier gibt es Sonderreglungen in der Kennzeichnung und in den auf dem Produktabgedruckten „Hinweisen zum Verzehr“. Hier darf man nicht über die Einnahme oder Therapie sprechen, denn es sind ja Lebensmittel – ansonsten hätten wir ein Scheinarzneimittel. Noch so gute Studien zu dem Produkt dürfen bei den Endverbrauchern nicht beworben werden, denn hier greift die „Health Claim Verordnung“ der Europäischen Behörde (EFSA).

Kosmetika sind Produkte für die äußere Anwendung und einfach als Muster zu handhaben.

Da wir also bei unseren Abos oft nachvollziehen müssen, wer wann bereits wie viele Muster bekommen hat, können wir sie nur personenbezogen vergeben und nicht an Gemeinschaftspraxen.
Unterstützung gesucht
Hebammen für unser Kongress-Team
Wie Sie wissen, sind wir viel unterwegs und versuchen in der kurzen Zeit dazwischen möglichst viel nützliches Service-Material für Sie zu erstellen. Inzwischen reichen die vorhandenen Kapazitäten oft nicht mehr.

Wenn Sie Lust haben, unser bestehendes Hebammen-Team freiberuflich zu unterstützen und sich vorstellen könnten, begleitend auf Kongressen immer wieder „mittendrin“ zu sein und Neues zu erleben, dann freuen wir uns, wenn wir uns kennenlernen würden.

Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung über Paedianews@paedia.de entgegen (Bild, Anschreiben Zeugnisse usw. als pdf). Ihre Fragen beantwortet: Dr. Dirk Schilling

Wir freuen uns auf Sie!

Die Hauptstadt wartet auf Sie und uns!


Inzwischen ist das Programm veröffentlicht und viele Hebammen haben sich schon angemeldet: Der 17. Deutsche Hebammen-Kongress wird sicherlich das Highlight im kommenden Fortbildungsjahr. Wir freuen, dass wir den Verband mit unserer Anwesenheit als Aussteller auf diesem Kongress unterstützen können.
Zum Programm
consilium Hebamme – unsere Publikationen

Immer wieder erhalten Sie hochwertige Hefte von uns per Post. Sie scheinen auch gerne gelesen zu werden, wie wir aus vielen positiven Rückmeldungen schließen dürfen. Vielen Dank dafür!

Falls Sie auch die älteren Hefte noch lesen oder einen Überblick über alle Publikationen gewinnen möchten, hilft unsere neue „Wegweiser-Karte“ mit QR-Code weiter. So brauchen Sie keine langen Internetadressen zu suchen oder abzuspeichern.

Springen Sie mit der neuen Karte einfach auf die Seite der Publikationen und entdecken Sie, was es schon alles gibt. Dann entgeht Ihnen auch keine neue Veröffentlichung mehr.
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Ist praktisch und hilft
Unser Muster-Abo für Hebammen

Wirklich vielfältig sind unsere Abo-Päckchen, immer wieder anders und doch so gut.

Ihre Abo-Päckchen werden inzwischen von einem großen Team vorbereitet und gepackt. Melden Sie uns gerne, was Sie sich von uns wünschen: paedianews@paedia.de.

Welches Service-Material fehlt Ihnen und welche Produkt-Idee dürfen wir für Sie prüfen?

Sollten Sie unser Musterpäckchen für Hebammen noch gar nicht bekommen, dann abonnieren Sie es gleich hier.
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Reviews vom Fach – für Sie gelesen
Schwangerschaftstest auf Speichelbasis

Ob eine Schwangerschaft vorliegt, konnte bislang nur über den Urin oder eine Blutentnahme im Zuge einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden. 2023 sollen Frauen zusätzlich über einen Speicheltest bestimmen können, ob sie in anderen Umständen sind. Kürzlich erhielt der Schwangerschaftstest „Salistick“ das CE-Kennzeichen.

In den meisten Fällen können Schwangerschaftstests den hCG-Spiegel sieben bis zwölf Tage nach einer erfolgreichen Einnistung der Eizelle erkennen. Frühtests zur Eigenanwendung versprechen schon vier Tage vor der erwarteten Periode ein zuverlässiges Ergebnis. Allen Tests liegt eine Untersuchung des Morgenurins auf Beta-hCG (humanes Choriongonadotropin) zugrunde.

Das Hormon ist zuständig für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft, gleichzeitig unterdrückt es die Regelblutung, indem es die Produktion von Östrogen und Progesteron erhöht. Bereits ein bis zwei Tage nach dem Einnisten der befruchteten Eizelle wird dieses Hormon in der Gebärmutterschleimhaut gebildet. Strukturell handelt es sich um ein Peptidhormon, das im zweiten und dritten Schwangerschaftsmonat ein Maximum erreicht. Danach nimmt der Hormonspiegel nach und nach ab.

Stick für den Mund

Das israelische Start-up Salignostics entwickelte einen Schwangerschaftstest auf Speichelbasis und erhielt für diesen nun das CE-Kennzeichen. Der Speicheltest soll ähnlich wie ein herkömmlicher Test funktionieren – nur dass das Hormon hCG im Speichel statt im Urin detektiert wird. Dabei soll ein saugfähiger Stick zuerst in den Mund und dann in einen schmalen Testbehälter gesteckt werden. Auf einem Testfeld erscheint dann innerhalb weniger Minuten ein Streifen für „nicht schwanger“ oder zwei Streifen für „schwanger“.

Test liegt preislich im Mittelfeld

Laut Salignostic kann der Test ab dem ersten Tag einer ausgebliebenen Periode verwendet werden. Die Sensitivität soll dabei 95 Prozent betragen. Das Unternehmen hat laut einer Sprecherin klinische Tests mit mehr als 300 Frauen in Israel abgeschlossen. Nach weiteren analytischen Tests garantiert der Hersteller, dass der neue Test Beta-hCG mit großer Genauigkeit im Speichel identifizieren kann. Der Salistick soll etwa zehn Euro kosten.
Laut einer Umfrage des Unternehmens würden mehr als drei Viertel der Frauen einen Speicheltest bevorzugen, um auf eine Schwangerschaft zu testen. Der Verzicht auf Urin sei für die Durchführung des Tests bequemer und einfacher.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/schwangerschaftstest-auf-speichelbasis/
Übersicht Patienten-Ratgeber bei InfectoPharm
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Weitere Informationen zum Präparat

Auf Tour – Fortbildungen und Events

Seit diesem Jahr ist unser Team auch in Österreich unterwegs und wir haben uns sehr gefreut, auch Ihre Kollegeninnen dort näher kennenzulernen. Viele tolle Gespräche, Diskussionen und Einblicke haben Sie uns auf Fortbildungen, Kongressen und Seminaren gewährt. Es macht immer wieder Spaß, mit Ihnen in Kontakt zu treten.

Wir freuen uns, Sie irgendwo in Deutschland oder Österreich auf einem Kongress oder einem anderen unserer vielen Einsätze wiederzusehen.
Im Voraus planen
Die nächsten Kongresse
Die Kongress-Saison ist so gut wie um, aber wir planen schon weiter. Gleich im Januar wollen wir mit dem consilium Hebamme wieder durchstarten. Die Anmeldungen erhalten Sie rechtzeitig per Post und/oder E-Mail. Bei den Kongressen, an denen wir als Aussteller teilnehmen, bitten wir Sie, die Ankündigungen des jeweiligen Kongressveranstalters zu beachten.
25. JANUAR 2023
consilium Hebamme – gelb, schief, abgestillt

Hamburg

ANMELDEN
28. JANUAR 2023
Oberhausener Neujahrs-Symposium

ONLINE
8. MÄRZ 2023
Seminar Kongress

Bad Sassendorf

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
22. MÄRZ 2023
consilium Hebamme – von Zeugung bis Zahnung

München

Anmeldung ab 15. Januar
23. - 25. MÄRZ 2023
BDL Kongress: Stillen fördern – vernetzt & informiert!

Künzell bei Fulda

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
15. - 17. MAI 2023
7. Deutscher Hebammen Kongress – DHV

Berlin

Wir sind vor Ort – Besuchen Sie uns am Stand!
17. FEBRUAR 2024
pinard

Bonn

Anmeldung ab Frühjahr/Sommer 2023
Fortbildungen bei consilium Hebamme